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Orange Pharisäer

timoshenko.jpgIn Kiiv haben die ‚orangen Revolutionäre’ unter der Losung der Rettung der Demokratie zur Rechtsbeugung gegriffen. Die orangen Zeitungsspalten in Kiiv spotten über die alkoholisierten und rückständigen Landsleute, die, in die Hauptstadt gekarrt, eine lächerliche Figur auf dem Majdan abgäben. Dieses selbstgerechte und manichäische Denken, das dem hehren orangen Lager das vermeintlich rückständige der blauen Landsleute entgegenstellt, ist Audruck dieser verzerrten und eingeengten Wahrnehmung, die den Apologeten der orangen Bannerträger eigen ist. Diese ist getragen von der sozialen Arroganz der Kiiver Mittelschicht und voller Ignoranz für das klägliche Scheitern der angeblichen Lichtgestalten der orangen Revolution.

Juščenkos Dekret über die Auflösung der Verchovna Rada ist für nahezu alle nicht-ukrainischen Rechtsexperten eine schwere Beugung, wenn nicht gar ein klarer Bruch der Verfassung. Jene ist völlig deutlich in ihrer taxativen Aufzählung der präsidialen Auflösungsgründe; keiner davon ist gegeben, auch nicht der präsidiale Rekurs auf den angeblichen Rechtsbruch durch die Überläufer aus seinen eigenen Reihen in das Lager der blauen Koalitionäre. Doch selbst wenn man das Auflösungsdekret als verfassungskonform ansieht, steht dem Präsident explizit nicht zu, vorgezogene Wahlen zur Verchovna Rada anzusetzen.

Auch des Präsidenten Verweis auf die angebliche Machtusurpation der blauen Koalition durch das im Jänner angenommene ‚Gesetz über die Regierung’ ist rechtlich umstritten, vor allem aber politisch bizarr, denn dieses Gesetz wurde mit den Abgeordnetenstimmen der organgen Volktribunin Timošenko angenommen – jener heiligen Julia, die nun in Brandreden fordert, die blauen Abgeordneten davonzujagen, mit denen sie doch eben noch gegen Juščenko gestimmt hatte.

Die Majdan-Revolution der frühen Wintertage 2004 hat viele Hoffnungen geweckt – vor allem die nach Freiheit, Würde und Selbstachtung; aber auch die Hoffnung auf eine frische Elite, die das Land mit Entschlossenheit, Mut, Weitsicht und Integrität führt. Die Ikonen dieser mutigen Demonstranten taug(t)en aber kaum, diesen Hoffnungen gerecht zu werden. Präsident Juščenko hatte noch 2001 die Bürger, die gegen die Ermordung des Journalisten Gongadze durch die Henker des Kučma-Regimes (dessen Teil Juščenko ebenso war wie Timošenko) auf die Straße gingen beschimpft und die Gralsfigur Timošenko hatte noch kurz davor mit den Meistern der Bestechlichkeit um P. Lazarenko an ihrem Aufstieg in den Klub der ukrainischen Reichen geschmiedet.

Die neu entdeckte Leidenschaft dieser selbstinszenierten Ikone am sozialen Populismus, den sie in den Regierungsgeschäften deutlich werden liess, hat zu wirtschafts- und finanzpolitisch erratischen Entscheidungen geführt, dem Einbruch der Wachstumsraten des ukrainischen BIP, dem Abzug ausländischer Direktinvestitionen nicht zuletzt aufgrund der rachsüchtigen Rufe Timošenkos nach der Renationalisierung kriminell privatisierter Unternehmer, und einem ausufernden Budgetdefizit. Dies war umso ernüchternder, als zugleich Günstlinge der neuen Führung zu den Gewinnern der eilig angesetzten Reprivatisierungen zählten.

Die post-revolutionäre Regierung ist bald im Strudel von Korruptionsvorwürfen zwischen Timošenko und Juščenko und den Intrigen oranger Oligarchen wie P. Porošenko auseinandergebrochen; die Wahlen zur Verchovna Rada wenig später waren bereits ein bitterer Fingerzeig enttäuschter Bürger; als dann im Machtrausch von Timošenko und Porošenko und dem Zaudern Juščenko’s auch noch die von den Wählern unterstützte orange Mehrheitskoalition scheiterte, was das groteske Finale der verratenen Majdan-Revolution erreicht.

Die Rückkehr der Betrüger, Kleingeister und – nun wieder der blauen – Oligarchen war das bittere Ergebnis der unsäglichen orangen Unfähigkeit. Sie war Ausdruck der an den Ambitionen der Volktribunin und der Entscheidungsschwäche des, durch die Verbrecher des alten Regimes gezeichneten, Präsidenten gescheiterten Majdan-Erhebung. Wenn nun Juščenko zum vermeintlichen Befreiungsschlag ansetzt und gleichsam das orange Scheitern durch einen Handstreich auszumerzen versucht, ist das Risiko enorm, das er damit eingeht. Daran ändert auch nichts, wenn Juščenko nun in geradezu bizarrer religiöser Deutung davon spricht, die (blauen) Pharisäer und Händler aus dem Tempel zu jagen.

Das Urteil des Verfassunsgerichtes, dem die beiden Lager entgegenharren, wird aber kein Richterspruch, sondern ein politischer Spruch sein – wie immer er auch ausfällt. Macht wird in der Ukraine nicht durch Recht eingehegt, das Recht wird durch die Mächtigen zurechtgebogen. Die Gemüter werden sich an diesem Entscheid erhitzen, aber blutige Schrecknisse werden den Majdan nicht entweihen.

Versagen die Richter dem Präsidenten die Gefolgschaft, kann das Land trotzdem noch in eine schlimme Krise stürzen – dann aber mit einem seiner Autorität völlig verlustig gegangenen Präsidenten. Erhält Juščenko aber die Unterstützung der Richtermehrheit, dann wird das Land den Weg der Neuwahlen bestreiten, die bereits jetzt durch Verfahrensmängel angefochten werden könnten. Was aber werden die orangen Lichtgestalten machen, wenn die blauen Koalitionäre an den Wahlen nicht teilnehmen sollten: Werden sie dann in der Verchovna Rrada alleine die Sitzreihen ausfüllen und dabei die West- und Zentralukraine hinter sich wissen? Wo werden sich dann die ostukrainischen Bürger wiederfinden und was wird dann aus der jetzt von Juščenko so salbungsvoll beschworenen Einheit des Landes?

Sollten die blauen Selbstbereicherer, die die sozialen Ängste und Nöte derer, die im verschmutzten und verseuchten Osten des Landes wohnen, schamlos für ihre Zwecke benutzen, aber an dem Wahlgang teilnehmen (was sie aus Machtgier tun werden), ist eine Mehrheit für diese sehr wahrscheinlich. Die Ukraine wäre dann wieder dort, wo sie auch vor zwei Wochen schon war. Das Land wäre damit durch eine nutzlose Verfassungskrise erschüttert und durch das Aufreißen kaum noch verheilter Gräben kein Stück weitergekommen, sondern zurückgeworfen worden.

Wird dann die Rachsucht des blauen Lagers zu einem neuerlichen Machtrausch ausarten, der das Recht beugt und bricht? Was auch immer am Ende dieses Abenteuers stehen mag: Die Bürger der Ukraine werden sich, wie auch jetzt schon, in den Fängen der ukrainischen Elite des orangen und des blauen Lagers wiederfinden, die in ihrer Unfähigkeit, Unentschlossenheit, Verlogenheit und Eitelkeit den Aufbruch des Majdan zunichte gemacht hat; einer Elite, die den Kompromiss vermeidet, aber die völlige Macht anstrebt.Die orangen Ikonen und die blauen Revisionisten – sie taugen alle nicht.

Dieser Beitrag wurde exklusiv publiziert in den ‘Ukraine Analysen’ 22, 2007.

Coup d’etat in Ukraine

jushchenko.jpgUkraine is threatened by a coup d’etat. President Jushchenko has dissolved the Supreme Rada by decree on April 2nd, 2007. He did so without having any constitutional right for this action. His justification of an ‘acute necessity of preserving the nation, its sovereignty and territorial integrity’ is questionable in the first place, and not cited by the constitution as a cause for disbanding parliament. According to the December 2004 constitutional compromise, which was adopted by the then Supreme Rada as the revised Constitution of Ukraine on December 8th, 2004, the President has the right to dissolve the Rada only in three cases (Art. 90):

Ø if a parliamentary majority is not formed 30 days after the inauguration session of the newly elected parliament at the latest;

Ø if a majority for a new government is not formed 60 days after the inaugartion session of the newly elected parliament at the latest;

Ø if the Supreme Rada does not convene for more than 30 days.

The reason cited by Jushchenko according to Art. 83 of the Constitution – that the government shall be formed only by factions in the Supreme Rada, which he questioned after the switch of various deputies of the ‘Nasha Ukraine’ and the BYuT factions to the camp of Prime Minister Janukovych – does not give the President any right to dissolve the Rada.

In yet another violation of the Constitution, Jushchenko has set a date for new parliamentary elections on May 27th, 2007. New elections can only be set by the Central Election Commission. The Commission can do so, if the Presidential Decree is not contested before the Constitutional Court or the Constitution Court has ruled the Presidential Decree being constitutional.

It remains to be seen whether the Constitutional Court will actually review the Presidential Decree. The Court has to decide within 15 days whether it accepts the case; this decision has to be supported by 10 of the 18 judges. One third of the judges were appointed by the President, one third by the Supreme Rada and another third by the Collegium of Ukrainian Judges.

Russlands Nukleararsenal

start-mbr-topol-plesetsk.jpg

Die Wahrung der wechselseitigen Vernichtungskapazität zwischen den USA und Russland (Mutual Assured Destruction, MAD) zählt noch immer zu den Kernparametern russländischer Verteidigungspolitik. Trotz substantieller Steigerung der nominellen und realen Militär- und Verteidigungsausgaben Russlands seit 2001 (gemessen als Anteil am BIP sind die Ausgaben aber rückläufig) kann Russland sein derzeitiges nuklear bestücktes Raketenarsenal und die Zahl seiner operativen Nuklearsprengköpfe nicht aufrecht erhalten. Auch ist Russland die kostenintensive Lagerung nicht-operativer Sprengköpfe (hedging), die durch den SOR-Vertrag erlaubt ist, anders als den USA aus finanziellen Gründen nur begrenzt möglich. Russland wird daher gegenüber den USA sowohl bei den Trägersystemen, den operativen Sprengköpfen als auch bei den gelagerten, aber in kurzer Zeit reaktivierbaren Sprengköpfen deutlich zurückfallen.

Auch die strukturelle Schwäche der Streuung des Nukleararsenals auf ICBMs, SLBMs und Bomber, die bereits für das sowjetischen Nukleararsenal gegolten hat, wird sich bis auf weiteres nicht ändern: Russland wird seine Nuklearkapazität weiterhin vorrangig auf landgestützte ICBMs abstützen (müssen); die geringe Zahl seegestützter Interkontinentalraketen (SLBMs) wird auch in absehbarer Zeit erhalten bleiben. Das erhöht die Verwundbarkeit des russländischen Nukleararsenals gegenüber einem atomaren Erstschlag, die auch durch mobile ICBMs nur geringfügig abgesenkt werden kann.

Aber auch die Zahl der landgestützten russländischen Intercontinental Ballistic Missiles (ICBMs) nimmt seit Jahren ab. Russland will eine verschlankte aber hocheinsatzfähige landgestützte Nuklearkapazität aufrechterhalten. Die Strategischen Raketenstreitkräfte, die seit 2001 direkt dem Generalstab untergeordnet sind, verfügten 2006 über folgende ICBMs (die meisten Stückzahlen stammen von www.russianforces.org):

Ø 2006 waren noch 80 SS-18 ‚Satan’ (RS-20V Voevoda) stationiert. Russland hat die Einsatzbereitschaft der mit 10 Sprengköpfen (Multiple Independently-Targetting Reentry Vehicles, MIRVs) ausgestatteten, 1979 erstmals aufgestellten, SS-18 bis 2018 verlängert. Mit dieser ICBM sind damit 800 Sprengköpfe einsetzbar. Durch den Austritt Russlands aus dem Start-2 Vertrag (Juni 2002) nach der Kündigung des ABM-Vertrages durch die USA (Dezember 2001) war die Nutzung der MIRV-Technologie wieder erlaubt. Diese wurde auch durch den SOR-vertrag nicht wieder beseitigt.

Ø 2006 verfügte Russland über 126 SS-19 ‚Stiletto’ (UR-100 N-UTTČ) Die Einsatzbereitschaft der SS-19, die mit 6 MIRVs ausgestattet sind, wird bis 2030 gegeben sein. Die SS-19 wurde erstmals 1980 in Dienst gestellt. Über diese Rakete sind 756 nukleare Sprengköpfe einsetzbar.

Ø Russland verfügte 2006 noch über 252 mit einem Einfachsprengkopf bestückte, und 1985 erstmals in Betrieb genommene, SS-25 ‚Topol’ mit insgesamt 252 Sprengköpfen. Dieses bisherige Rückgrat des ICBM-Arsenals Russlands nähert sich rasch dem Ende der Einsatzfähigkeit; es wird in den nächsten Jahren sehr rasch reduziert werden (müssen).

Ø Das ambitionierte Programm zur Stationierung der 1997 erstmals aufgestellten SS-27 ‚Topol-M silo’ (RT-2PM2) – die die älteren Raketentypen wie SS-18, SS-19 und SS-25 schrittweise ersetzen soll – ist bislang durch finanzielle Restriktionen noch beinahe im Anfangsstadium. Die in Silos gelagerte Topol-M silo befördert eine Nutzlast von 1.2 Tonnen und ist derzeit nur mit jeweils einem Sprengkopf ausgerüstet; in den nächsten Jahren sollen die SS-27 aber mit MIRV-Technologie ausgestattet werden. Bis 2006 wurden 42 SS-27 mit einer Sprengkopfzahl von 42 stationiert.

Ø 2006 wird erstmals auch die mobile landgestützte Variante der Topol-M, die SS-27 ‚Topol-M mobile’ aktiviert. Bis Jahresende 2006 wurden 3 dieser Raketen mit insgesamt 3 Sprengköpfen stationiert. Geplant ist aber die Aufrüstung der landgestützten mobilen Topol-M auf drei IRVs. Ende 2006 waren damit nur 45 Topol-M Raketen stationiert. In einer Erklärung vor der Staatsduma am 14. Februar 2007 erklärte der damalige Verteidigungsminister Ivanov, 2007 sollen 17 neue und bis 2015 zusätzliche 69 Topol-M stationiert werden.

Die Strategischen Raketentruppen verfügten damit Ende 2006 über 503 ICBMs mit insgesamt 1.853 Sprengköpfen.

Die seegestützte Nuklearkapazität Russlands ist quantitativ schwächer ausgeprägt als das landgestützte ICBM-Arsenal. Russland war als Kontinentalmacht im Bereich der SLBMs immer deutlich schwächer ausgestattet als im Bereich der ICBMs – und damit auch strategisch verwundbarer, v.a. bei den silogestützten ICBMs. Der weitere Ausbau im SLBM-Bereich wird im nächsten Jahrzehnt v.a. aufgrund der technischen Schwierigkeiten mit der neuen SLBM Bulava und durch das Fehlen einer modernen U-Boot-Flotte gehemmt werden.

Die Strategische Flotte ist in die russländische Marine integriert. Dieser Einsatzverband verfügt derzeit über 14 einsetzbare strategische Nuklear-Unterseebote: 2 der Typhoon-Klasse (Dmitrij Donskoj, Archangelsk), 6 Delta IV und 6 Delta III. 1990 hatte die sowjetische Marine noch über 62 einsetzbare strategische U-Boote verfügt. Bereits für 2006 war ein neues strategisches nukleares U-Boot der fünften Generation, der Borej-Klasse angekündigt; diese ‚Jurij Dolgorukij’ befindet sich derzeit im Maschinenbaubetrieb Severodvinsk inmer noch im Bau. Bis 2010/12 sollen davon 3 in Dienst gestellt werden. Die neue Generation der strategischen U-Boote ist deutlich kleiner (Wasserverdrängung von 12.000 metrischen Tonnen, Typhoon-Klasse 25.000 mT), sie ist schwerer aufzuspüren und besser bewaffnet. Insgesamt sollen nach Angaben des Oberkommandierenden der Marine, Flottenadmiral Kurojedov, 12–15 derartige strategische U-Boote angeschafft werden.

Die Raketenbestückung der atomaren U-Boot Flotte besteht aus:

Ø 84 SS-N-18 SLBMs mit jeweils 3 Sprengköpfen; das ergibt insgesamt 252 operative Sprengköpfe.

Ø 96 SS-N-23 SLBMs mit jeweils 4 Sprengköpfen; dies sind insgesamt 384 Sprengköpfe.

Ø Seit 2004 testet die russländische Marine die neue SLBM SS-N-30 ‚Bulava’, deren Reichweite bei 10.000 km liegt. Die Rakete kann bis zu 10 einzeln lenkbare Sprengköpfe (IRVs) aufnehmen. Die Bulava SLBM sollte an sich 2007 eingesetzt werden, angesichts von drei fehlgeschlagenen Tests in 2005 und 2006 wurde die Kommissionierung aber verschoben.

Auf 180 seegestützten SLBMs hat Russland derzeit 636 operative Sprengköpfe stationiert.

Die luftgestützte Nuklearkapazität Russlands stützt sich auf drei verschiedene Bombertypen: Russland verfügte 2006 über 79 strategische Bomber: 15 Tupolev-160 (Blackjack), die sukzessive modernisiert werden, 32 Tu-95 MS6 (Bear H16) und 32 Tu-95 MS16 (Bear H16). Die strategischen Bomber tragen luftabgefeuerte Marschflugkörper des Typs AS-15A bzw. AS-15B und Angriffsraketen des Typs AS-16.

Insgesamt können mit der strategischen Bomberflotte 884 Marschflugkörper und Bomben eingesetzt werden.

Bilanz:

Russland verfügte mit Jahresende 2006 damit über 503 landgestützte ICBMs mit insgesamt 1.853 Sprengköpfen und 180 seegestützte SLBMs mit 636 Sprengköpfen (alle mit MIRV-Technologie). Über die strategischen Bomber der Typen TU-95MS6/16 und die TU-160 sind 884 Sprengköpfe einsetzbar. Das ergibt 3.373 strategisch einsetzbare nukleare Sprengköpfe.

Die operativen strategischen Sprengköpfe sind wie bereits erwähnt überwiegend landgestützt: 54.9 Prozent sind auf ICBMs montiert, 18.9 Prozent sind seegestützt einsetzbar, 26.2 Prozent auf strategischen Bombern.

Irresponsible remarks…

climate_02.jpgCzech President Vaclav Klaus on the occasion of the award of the honorate doctoral degree at the University of Innsbruck on March 16th, warned of a looming threat: after communism and ‘Europeanism’, we should be aware of the danger of, what he termed, ‘environmentalism’.

I consider such an utterance incredible, irresponsible and shameful. Given the enormous human and other living being’s suffering that global climate change is about to cause in only a few decades, statements like this one will be remembered by future generations as lack of insight, arrogance and ignorance.

I’d recommend him to visit the river deltas in Asia – like the Bay of Bengal -, where millions of people will have to flee due to rising sea levels; travel to the Amazonas, where increasing drought is taking a severe toll on the rain forest – the lungs of the world; go further to the Antarctica, where the ice is melting and watch the polar bears to disappear. Men like you, Vaclav Klaus, are the grave diggers of living beings; with humans like you, mankind deserves no more future.

Zur Nachfolge Putins (part II)

putin.jpgDas zentrale Problem des anstehenden Wechsels im Amt des Staatspräsidenten 2008 ist kein rechtliches, sondern die Frage nach der politischen Stabilität des Landes.

Vladimir Putin stützt seine präsidiale Amtsführung auf den annähernd ausgeglichenen Rückgriff auf verschiedene Lager von Funktionseliten. Vertreter der Sicherheitsstrukturen haben zwar eine deutliche Vorrangsstellung in den wirtschaftlichen, politischen und administrativen Führungsstäben, werden aber eingehegt durch das Lager der moderaten liberalen Ökonomen und das Lager der technokratisch-pragmatischen Juristen. Putin hat in seiner bisheriger Amtszeit immer wieder Korrekturen im Wege der Ämter(um-)besetzung vorgenommen, wenn das Gleichgewicht dieses Gefüges verloren zu gehen drohte.

Das Abtreten Putins in 2008 hat einen Prozess ansteigender Reibungsverluste zwischen diesen Lagern ausgelöst. Alle Fraktionen positionieren sich in der Nachfolgefrage und versuchen dabei sowohl inhaltliche, als auch personelle Weichenstellungen festzuzurren. Diese sich noch verschärfenden Richtungs- und Verteilungskämpfe haben bereits jetzt schon zu Unruhe, sinkender Berechenbarkeit russländischer Politik und vermuteten Intrigen – diskutiert werden in diesem Sinne die Ermordung A. Politkovskaja’s und A. Litvinenko’s – geführt. Auch die Autorität und die Stellung Putins wird dadurch geschwächt, da sein Ausscheiden als Präsident derzeit als sicher zu gelten hat und dadurch die Loyalität der einzelnen Fraktionen zum Präsidenten nur noch bedingt aufrecht bleibt. Der vermutete Abgang Putins schwächt diesen bereits mehr als ein Jahr vor dem Ende seiner Amtszeit – ein Phänomen das für präsidiale Systeme mit Amtszeitbeschränkung durchaus üblich ist, aber im russländischen Kontext, in dem Institutionen in der Bedeutung gegenüber Personen deutlich zurücktreten, ein starker Unsicherheitsfaktor ist. Der Autoritätsverlust des Staatspräsidenten wird in Russland nicht durch andere Institutionen aufgefangen, sondern löst heftige, intransparente und schwer kalkulierbare Machtkämpfe in der Umgebung des Präsidenten aus, die im Regelfall negativ auf die Regierungspolitik zurückwirken.

Die destabilisierenden Lagerauseinandersetzungen werden meines Erachtens dadurch verschärft, dass mit den angeblichen Kronprinzen Putins – D. Medved’ev, S. Ivanov und V. Jakunin – zwar das liberale und das pragmatisch-technokratische Lager über einen Bewerber verfügen, das Lager der siloviki aber mit S. Ivanov nur bedingt vertreten ist. Ivanov stammt zwar aus den Sicherheitsstrukturen, zählt aber nicht zu dem operativen Kreis der siloviki um I. Sečin, S. Patrušev und V. Ivanov. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass gerade die Vertreter der ‚siloviki’ Putin zu überzeugen oder unter Druck zu setzen versuchen, eine weitere Amtszeit im Amt des Staatspräsidenten zu bleiben.

Die Instabilität auf der Ebene der exekutiven Strukturen kann zudem in der Folge auf die legislative Ebene durchschlagen. Zwar kann die Regimepartei Edinaja Rossija (ER) nach den derzeitigen Umfragewerten bei den Wahlen zur Staatsduma im Dezember 2007 mit 49 Prozent an Wählerzustimmung rechnen; da derzeit nur die Kommunisten (KPRF) und die regimetreuen Rechtsradikalen (LDPR) den Einzug in die Staatsduma schaffen werden, viele, auch die liberalen, Parteien aber an der Einzugshürde von 7 Prozent scheitern werden, kann ER erneut mit einer Verfassungsmehrheit rechnen. Die exekutiv-legislativen Beziehungen könnten damit an sich in den letzten Amtsmonaten Putins weiterhin hochkooperativ bleiben. Diese Stabilität auf parlamentarischer Ebene wird aber mit einem neuen Präsidenten, wenn nicht schon im Vorfeld, mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren gehen; ER wird implodieren und sich fragmentieren. Das würde zu einem derzeit schwer berechenbaren Prozess des realignment auf parlamentarischer Ebene führen. Dadurch könnte die Regierungseffizienz eines neuen Präsidenten zumindest im ersten Amtsjahr negativ beeinflusst werden.

Aussagen über die Politikfeldkontinuität hängen zunächst natürlich v.a. davon ab, wer die Nachfolge antreten könnte. Aussagen darüber können sich zunächst nur auf den derzeitigen öffentlichen Zuspruch angeblicher Kronprinzen stützten. Die Beliebtheitswerte von D. Medved’ev (33 Prozent) liegen im Jänner 2007 über denen von S. Ivanov (21 Prozent); in einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern würde sich derzeit D. Medved’ev knapp durchsetzen (54:46 Prozent). Neben der Offenheit des Wahlausgangs sind zudem nur extrapolative Aussagen über den zu erwartenden Kurs des neugewählten Amtsträgers möglich. Kurswechsel in einzelnen Politikfeldern dürften dann auch nicht überraschen, sondern sind eher wahrscheinlich. Mit diesen Einschränkungen wäre die höchste Kontinuität von V. Jakunin zu erwarten. D. Medved’ev würde vermutlich den liberalen Charakter der Wirtschafts-, Finanz- und Investitionspolitik stärken, ohne aber die starke staatliche Steuerung in den Schlüsselsektoren der russländischen Volkswirtschaft – Energie, Metallurgie, Luftfahrt, Raumfahrt, Rüstungsindustrie, Transport – zurückzunehmen. S. Ivanov würde vermutlich noch deutlichere, von radikaler definierten nationalen Interessen geleitete Akzente in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik durchsetzen.

Keiner der drei Kronprinzen könnte die Rolle eines Übergangspräsidenten übernehmen, der 1–2 Jahre nach seiner Wahl zurücktritt, um Putin ein erneutes Antreten bei Präsidentenwahlen zu ermöglichen. Ein Indiz dafür, dass diese Variante grundsätzlich aber noch immer nicht auszuschliessen
ist, ist meines Erachtens der Umstand, dass im Herbst 2007 ein Budgetgesetz für 2008–2010 verabschiedet werden soll. Damit könnten bestimmte Ausgabenprofile in Schlüsselbereichen vorbeugend festgezurrt werden, sodaß der inhaltliche Gestaltungsspielraum eines Übergangspräsidenten vorsorglich beschnitten wäre.

Die Person, die die Rolle eines solchen Übergangsverwalters übernehmen könnte – ohne selbständige politische Ambitionen, aber mit ausreichendem Charisma um Präsidentenwahlen zu gewinnen – dürfte aber nur schwer zu finden sein. Außerdem wäre eine solche Strategie äußerst risikobehaftet, denn niemand könnte den einmal gewählten Amtsinhaber dann noch zum Rücktritt zwingen.

Der Wechsel im Amt des Staatspräsidenten wird aber aus derzeitiger Sicht weniger inhaltliche Änderungen und Weichenstellungen – zumindest keine abrupten – nach sich ziehen, sondern eine nachhaltige und starke Kaderrotation einleiten. Das wird zu anhaltender massiver Unruhe, Verteilungskämpfen und Instabilität führen.

Insofern wäre auch in den Staaten der EU eine sorgfältige Abwägung erforderlich, ob eine verfassungskonforme (denn auch eine revidierte Verfassungsnorm bleibt eine anzuerkennende Rechtsnorm) Änderung der Amtszeitenregelung und damit die wahrscheinliche Amtszeitverlängerung Putins durch die Wahlen 2008 nicht eine wünschenswertere Option darstellt, als die möglichen Unwägbarkeiten und Instabilitäten, die eine künstlich erzwungener Amtswechsel auslösen wird. Zumindest aber ist die vielfach geäußerte Auffassung unhaltbar, dass eine Revision des Art. 81 (3) automatisch eine antidemokratische Entwicklungsvariante darstellen würde.

Kündigung des INF – neuer Rüstungswettlauf?

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Die Drohungen des Generalstabs der russländischen Streitkräfte und des Verteidigungsministeriums, den 1987 abgeschlossenen Vertrag über die völlige Vernichtung von Kurz- und Mittelstreckenraketen (IRBMs) – den INF-Vertrag – zu kündigen, hat innerhalb der NATO zu heftigen Vorwürfen an Russland geführt, ein neues Wettrüsten auszulösen. Die Drohungen der russländischen militärischen Führungseliten sind eine Reaktion auf die Pläne der Vereinigten Staaten – also nicht der NATO – in Polen und Tschechien Komponenten der Ballistic Missile Defence (BMD) zu installieren.

Die offizielle Begründung der USA für dieses Stationierungsvorhaben – die Bedrohung durch iranische oder nordkoreanische Langstreckenraketen –, ist allerdings völlig unglaubwürdig. Die nordkoreanische Interkontinentalrakete (ICBM) – dieTaepodong-2 – ist noch immer nicht einsatzfähig; beim letzten Test im Juli 2006 ist sie nach 32 Sekunden niedergegangen; auch liegt sie mit einem Einsatzradius von max. 6.000 km am äußersten unteren Ende der Reichweite von ICBMs. Die ballistische Flugbahn der nordkoreanischen ICBMs wäre mit dem wahrscheinlichsten Zielgebiet Nordamerika aber ohnehin keine, die über europäisches Territorium führt. Iran verfügt (noch sehr lange) nicht über ICBMs; die Shahab-5, die mit einem projektierten Einsatzradius von 2.500 km am unteren Rand der Reichweite von IRBMs liegt, befindet sich erst in einer planerischen Anfangsphase. Diese Raketentypen können daher als Begründung für die Abwehrsysteme in Osteuropa nicht gelten.

Die zu vermutenden wirklichen (militärischen) Absichten der USA sind, das eigene nukleare Arsenal als unverzichtbaren Garanten europäischer Sicherheit zu erhalten und Rüstungsdruck auf die nuklearen Raketenarsenale Russlands auszuüben. Zwar stimmt die Erklärung, eine derart begrenzte Zahl an silogestützten Abfangraketen, wie sie in Polen stationiert werden soll, könne dem derzeitigen ICBM-Potential Russlands nicht wesentlich schaden; die unmittelbare militärische Gefährdung Russlands ist daher gering.

Die eigentliche Unruhe der russländischen Verteidigungseliten hat zwei gänzlich andere Gründe. Zum einen kann die Zahl der in Polen – oder in Hinkunft auch in Rumänien und Bulgarien – stationierten Abfangraketen bis 2020, wenn viele der ICBMs Russlands aus Altersgründen verschrottet werden müssen, drastisch ansteigen und damit eine stärkere militärische Gefährdung Russlands darstellen; vor allem in deren mittlerer Flugkurve könnten russländische ICBMs durch die silogestützten Abfangraketen in Polen zerstört werden. Angesichts einer stark verringerten Zahl landgestützter russländischer ICBMs und eines aus Kostengründen in absehbarer Zeit nur rudimentär ausgebauten Arsenals an U-Boot-gestützten Raketen (SLBMs), könnte bei einer drastisch erhöhten Zahl an BMD-Interzeptoren in Osteuropa die nukleare Zweitschlagsfähigkeit Russlands und damit der Kern der Abschreckungslogik ausgehöhlt werden.

Der zweite, entscheidende Grund aber ist die derzeitige Haltung der USA, den 2009 auslaufenden Start-I Vertrag, der Anzahl und Sprengkopfbestückung der landgestützten ICBMs begrenzt, nicht durch ein neues vertragliches Rüstungskontrollabkommen zu verlängern. Auch eine Verlängerung des SOR-Vertrages aus 2002, der 2012 auslaufen wird und der eine deutliche Verringerung der operativen Sprengköpfe der USA und Russlands vorsieht, ist von den USA nicht zu erwarten. Russland sieht sich daher mittelfristig einer deutlichen Unterlegenheit im Bereich der ICBMs ausgesetzt, weil Russland auch bei einer weiteren Steigerung der Militärausgaben, die strategische Parität mit den USA im Bereich der see- oder landgestützten ICBMs nicht aufrecht erhalten kann. Die ICBM-Aufrüstung ist nämlich ausserordentlich kostenintensiv.

Die russländischen Militärplaner werden auf diese Entwicklung vermutlich assymetrisch reagieren müssen und könnten daher die BMD-Initiative auch als Vorwand für die kostengünstigere Wiederaufrüstung seiner Nuklearkapazitäten durch IRBMs nutzen. Insofern ist für Russland die Kündigung des INF-Vertrages und die neuerliche Entwicklung von IRBMs aus Kostensicht wesentlich günstiger als die durch das Auslaufen des Start- und des SOR-Vertrages notwendig werdende ICBM-Aufrüstung.

Verlierer dieser strategischen Kalküle der USA und Russlands, sind die europäischen Staaten. Diese Staaten gegen die Rüstungspläne der USA zu mobilisieren – und zumindest das deutsche Außenministerium hat damit bereits begonnen – ist auch das kurzfristige Ziel dieser russländischen Drohungen. Gelingt diese Strategie nicht, werden wir in einigen Jahren vermutlich eine massive russländische Aufrüstung im Bereich der Mittel- und Kurzstreckenraketen und eine neue Bedrohungslage Europas zur Kenntnis nehmen müssen. Das wieder ist den USA nicht unrecht, denn dadurch sind die EU-Staaten wieder auf den nuklearen Schutzschirm der USA angewiesen und die USA für die kommenden Jahrzehnte der militärisch ausschlaggebende Faktor für die Verteidigung Europas. Die Perspektiven einer eigenständigen EU-Verteidigung wären damit für lange Zeit nichtig.

This comment was published exclusively by the Austrian daily ‘Die Presse’ on February 28th, 2007.

Zur Nachfolge Putins (part I)

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Die Zustimmung der Bevölkerung zur Amtsführung des Präsidenten ist seit dem Amtsantritt anhaltend hoch – sie liegt bei durchschnittlich 72.3 Prozent; zuletzt erreichte Vladimir Putin eine Zustimmung von 81 Prozent (November 2006). Die Bereitstellung von Stabilität, Berechenbarkeit und einer bescheidenen Wohlstandsperspektive (auch wenn die aggregierten Reallohnzuwächse die zunehmende soziale Ungleichheit und die regionalen Unterschiede nicht wiedergeben) zähl(t)en zu den Kernerwartungen der BürgerInnen an den Präsidenten; diese sehen die meisten RussInnen als erfüllt an.

Im Mai 2006 befürworteten daher auch 59 Prozent der RussInnen eine Änderung der Verfassung, um Putin eine weitere Kandidatur bei den Präsidentenwahlen 2008 zu ermöglichen. Zufriedenheit mit der Amtsführung Putins und die Präferenz für Kontinuität kennzeichnen also die Mehrheitsmeinung der russländischen BürgerInnen.

Dieser Erwartungshaltung stehen derzeit aber verfassungsrechtliche Barrieren entgegen – die Amtszeitbeschränkung für russländische Staatspräsidenten auf zwei konsekutive Amtsperioden im Art. 81 (3) RVerfG 1993. Die viel diskutierte Änderung des Art. 81 (3) der Verfassung wäre die erste Abänderung des Verfassungstextes. Die Revision des Grundgesetzes ist – aus Gründen der Verfassungsgenese, die von gewaltsamen Auseinandersetzungen begleitet war – äußerst schwierig, aber als rechtskonforme Option grundsätzlich vorgesehen. Die Abänderung nach dem vorgesehenen Verfahren ist rechtlich klar normiert, verfahrenstechnisch anspruchsvoll, mit grundsätzlich offenem Ausgang. Die Hürde mit der größten Unsicherheit ist die regionale parlamentarische Zustimmung zum Abänderungsentwurf; allerdings ist diese Hürde meines Erachtens überwindbar.

Hinsichtlich der Wahrung demokratischer Standards in der Durchführung des Verfahrens sind natürlich Vorbehalte anzumelden – die Abgeordneten, die zustimmungspflichtig sind, sind alle aus gelenkten Wahlen hervorgegangen –, allerdings sind diese Defizite vermutlich nicht größer als bei den Präsidentenwahlen 2008. Insofern neutralisiert sich dieses Argument in der Nachfolgedebatte.

Hinsichtlich des grundsätzlichen Vorbehalts gegen Amtszeitverlängerungen von Staatspräsidenten ist einzuwenden, dass Ministerpräsidenten in parlamentarischen Systemen auch lange Amtszeiten aufweisen können; auch kann der Staatspräsident Frankreichs nach der geltenden Verfassung aus 1958 mehrere Amtszeiten ausüben. In den USA selbst wurde erst durch ein Amendment 1951 die Regel von nur zwei Amtszeiten für Präsidenten eingeführt.

Eine Abänderung des Art. 81 (3) nach den Revisionsregeln des Kapitel 9 der Verfassung hat damit grundsätzlich auch keine zwingenden negativen Implikationen für die Ausbildung demokratisch-kultureller Werthaltungen in der russländischen Elite oder Bevölkerung.

Eine Verfassungsänderung auf dem Wege eines Referendums wäre zwar verfahrenstechnisch einfacher, leichter manipulierbar, ergebnissicherer, aber eine klare Rechtsbeugung. Die Legalität dieser Variante ist zweifelsohne nicht gegeben.