Das langsame Sterben der nuklearen Rüstungskontrolle

Gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Senn

Gemeinsam mit Prof. Martin Senn

Nukleare Rüstungskontrolle war eine große Errungenschaft des Ost-West Konfliktes. Mit ihr schien die menschliche Vernunft wieder die Oberhand über die Unvernunft einer eskalierenden Rüstungsdynamik zwischen den USA und Russland zu erlangen. Dieser Tage tritt jedoch wieder das Gegenteil ein. Während die nukleare Rüstungsdynamik durch zusätzliche Akteure und Technologien komplexer ist als noch zu Zeiten der Blockkonfrontation, wird das über Jahrzehnte entstandene Gefüge der Rüstungskontrolle zusehendes fragiler. Einiges deutet sogar darauf hin, dass es schon bald gänzlich kollabieren könnte.

Im Kern der Rüstungskontrolle steht die Einschätzung, dass Abschreckung mit Nuklearwaffen leicht in gewaltsame Konflikte kippen kann. Rüstungskontrolle soll dies verhindern, soll Abschreckungsverhältnisse längerfristig aber vor allem auch in Krisenzeiten stabilisieren. Hierzu bedient sie sich einer Reihe von Maßnahmen wie etwa dem Schaffen von Kommunikationskanälen, die in Krisenzeiten den Informationsfluss zwischen Staaten aufrechterhalten. Wesentlich sind jedoch vor allem Beschränkungen und Verbote von Rüstungsgütern sowie Inspektionen und Datenaustausch, mittels derer Waffenarsenale überschaubar und berechenbar werden.

Ein erster Meilenstein der Rüstungskontrolle war das SALT I Abkommen von 1972, in dem sich beide Seiten erstmals auf Obergrenzen für Nuklearwaffen und vor allem auf ein Verbot von umfassenden Raketenabwehrsystemen einigten. Durch dieses Verbot sollte die beidseitige Verwundbarkeit aufrechterhalten und damit das Abschreckungsverhältnis stabilisiert werden. Auch wenn SALT I den Ausbau der Arsenale, vor allem durch Raketen mit Mehrfachsprengköpfen, nicht gänzlich einhegen konnte und das Nachfolgeabkommen SALT II nicht in Kraft trat, wurde jedoch eine Basis für spätere, weiterreichende Bemühungen geschaffen. Diese wurden mit der politischen Entspannung ab Mitte der 1980er Jahre möglich und führten zu zwei weiteren Verträgen, die nun erstmals Reduktionen festschrieben: dem INF-Vertrag von 1987, der alle landgestützten Nuklearwaffen mit Reichweiten zwischen 500 und 5500 km verbietet, und dem START I Vertrag von 1991, der signifikante Reduktionen im Bereich von Nuklearwaffen jenseits von 5500 km Reichweite beinhaltete.

Doch schon ein Jahrzehnt später begann die Erosion der Rüstungskontrolle. Ein erstes Anzeichen hierfür war das Votum des US Senats gegen die Ratifikation des Umfassenden Teststoppvertrages im Jahr 1999. Im Jahr 2002 folgte der Ausstieg der USA aus dem ABM-Vertrag, der den Weg für ein umfassendes Raketenabwehrsystem zum Schutz gegen neue Nuklearwaffenstaaten wie Nordkorea frei machte. Dieser Ausstieg besiegelte auch das Schicksal des 1993 unterzeichneten START II Vertrages, dessen Ratifikation vom Parlament Russlands an den Weiterbestand des ABM-Vertrages geknüpft worden war – wohl nicht zuletzt, um das in START II enthaltene und für Russland nachteilige Verbot von landgestützten Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen zu verhindern.

So durfte es als Erfolg gesehen werden, dass sich die USA und Russland nach dem Auslaufen des START I im Dezember 2009 auf das Folgeabkommen New START einigten, das 2011 in Kraft trat. Der Vertrag sieht die Reduzierung einsetzbarer nuklearer Sprengköpfe auf jeweils 1.550 sowie der einsatzbereiten Raketen und Bomber auf 700 vor. Diese Obergrenzen wurden am 5. Februar 2018 erreicht. Allerdings war die Zustimmung des US Senats zu diesem Vertrag teuer erkauft. Präsident Obama hatte diese nur unter den Bedingung erhalten, dass er im Gegenzug ein umfassendes Modernisierungsprogramm für das Nuklearwaffenarsenal der USA auf den Weg bringt.

Gegenwärtig ist nun der INF-Vertrag in einer existenziellen Krise und auch die Zukunft der strategischen Rüstungskontrolle ist düster. Seit Juli 2014 werfen die USA Russland öffentlich vor, durch den Bau und den Test bodengestützter Marschflugkörper den INF-Vertrag zu verletzen. Russland dementiert dies und erklärt, dieser Marschflugkörper sei nicht über eine Distanz von mehr als 500 km getestet worden und daher vertragskonform. Umgekehrt wirft Russland den USA vor, mit den Abschussvorrichtungen für SM-3 Abfangraketen, die im Rahmen der NATO Raketenabwehr  in Rumänien stationiert wurden und auch in Polen stationiert werden sollen, den INF-Vertrag zu verletzen. Die USA setzte am 2. Februar 2019 die Teilnahme am INF-Vertrag aus, Russland zog am Tag darauf nach. Sollten sich beide Staaten nicht bis 2. August auf eine Bereinigung des Konfliktes einigen, wird der Vertrag Geschichte sein.

Ein solches Ende des INF-Vertrages würde auch eine Verlängerung der strategischen Rüstungskontrolle unwahrscheinlich werden lassen. NEW START läuft 2021 aus, könnte jedoch von den Regierungen beider Staaten um 5 Jahre verlängert werden. Die Vorzeichen für eine Verlängerung oder gar einen Folgevertrag sind jedoch alles andere als günstig. Russland knüpft weitere Reduktionen an Beschränkungen im Bereich der Raketenabwehr und konventionell bestückter Interkontinentalraketen, was die USA mit Verweis auf die Bedrohung durch regionale Nuklearmächte als nicht verhandelbar zurückweisen. Umgekehrt beharren die USA darauf, taktische Nuklearwaffen zum Gegenstand von Reduktionsverhandlungen zu machen, was Russland, das in dieser Waffenkategorie überlegen ist, mit Verweis auf die konventionelle Überlegenheit der NATO strikt ablehnt.

Die Gründe für diese fortschreitende Erosion der Rüstungskontrolle sind vielschichtig. Ein wesentlicher Grund liegt in der Rückkehr der Großmachtrivalität zwischen den USA und Russland. Spätestens mit den Interventionen Russlands in der Ukraine hat sich in der NATO wieder die Wahrnehmung Russlands als aggressive Großmacht verfestigt. Umgekehrt nehmen russländische Eliten die Ost-Erweiterung der NATO und die Interventionspolitik der USA als Bedrohung der nationalen Sicherheit wahr. Vor diesem Hintergrund werden Nuklearwaffen wieder verstärkt als probate Instrumente der Sicherheitspolitik gesehen. Gleichzeitig kam es zu einem Verlust an Vertrauen, das eine wichtige Voraussetzung für nennenswerte Rüstungskontrolle ist.

Ein weiterer Grund liegt in den neuen Komplexität der gegenwärtigen Rüstungsdynamik, angesichts derer Ideen und Praktiken der Rüstungskontrolle aus den Zeiten des Ost-West Konfliktes als unzulänglich erscheinen. Die Rüstungsdynamik ist nicht mehr nur auf die USA und Russland beschränkt, sondern erstreckt sich mittlerweile ebenfalls auf China sowie in weiterer Folge auf Indien und Pakistan. Auch ist sie nicht auf nukleare Waffensysteme beschränkt sondern wird durch einen zusehends komplexeren Zusammenhang von nuklearen und konventionellen Offensivwaffen, Raketenabwehr und neuen Technologien wie Hyperschallträgermittel angetrieben. Nicht zuletzt wächst auch der Einfluss derer, die jede Art der Rüstungskontrolle als eine Einschränkung der nationalen Souveränität und eine Bedrohung für nationale Sicherheitsinteressen sehen.

Sollte die nukleare Rüstungskontrolle aufgegeben werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine quantitative Aufrüstung. Vorstellbar ist die freiwillige Einhaltung der Obergrenzen von New START. Aber selbst in diesem Fall würden die gegenseitigen Inspektionen und Kontrollen wegfallen. Vertrauen und Berechenbarkeit in der nuklearen Rüstung würden damit weiter ausgehöhlt. Denkbar aber ist natürlich auch ein neues Wettrüsten, in dem die Fähigkeit zur nuklearen Kriegsführung und der Aufbau strategischer Offensivsysteme zur Überwindung immer effektiverer Raketenabwehrtechnologie vorangetrieben werden. Die Folge wäre der dramatische Verlust nuklearer Stabilität, die in den vergangenen 50 Jahren sorgsam aufgebaut worden ist.

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