Der Zusammenbruch der Rüstungskontrolle

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Die – rechtlich an sich nicht vorgesehene – Aussetzung des KSE-Vertrages aus 1990 (A-KSE 1999) durch Russland ist ein weiterer Akt der Aushöhlung der vertraglich geregelten Rüstungskontrolle, nicht aber deren Beginn. Die mühsam, in zähen und langwierigen Verhandlungen erzielten, Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen der vergangenen vier Jahrzehnte brechen schrittweise in sich zusammen.

Der ABM-Vertrag aus 1972, der die USA und die UdSSR daran hinderte, durch flächendeckende Raketenabwehrsysteme die gesicherte Zweitschlagsfähigkeit der anderen Vertragspartei (Mutual Assured Destruction, MAD-Logik) zunichte zu machen, wurde 2001 durch die Bush-43 Administration gekündigt. Nachdem Revisionsverhandlungen des ABM-Vertrages gescheitert waren, wurde diese rechtskonforme Kündigung von der USA als notwendig erachtet, um Forschung, Entwicklung und Stationierung von Komponenten eines Ballistischen Raketenabwehrsystems (Ballistic Missile Defence) zu ermöglichen. Der im Juli 1991 unterzeichnete Vertrag über die Abrüstung strategischer Waffen (START 1) legte die Verringerung strategischer Abschußeinrichtungen (land- und seegestützte Interkontinentalraketen – ICBMs und SLBMs – sowie strategische Bomber) auf 1.600 und die Absenkung der operativen Nuklearsprengköpfe auf 6.000 fest. Dieser Vertrag, der ein umfassendes Verifikationsregime zur Überwachung der Abrüstungsverpflichtungen enthält, läuft 2009 aus. Ein völkerrechtliches Nachfolgeabkommen mit einem ausdifferenzierten Überwachungsregime und weiteren Absenkungen der Abschußvorrichtungen und der Sprengköpfe ist aber äußerst unwahrscheinlich; die Führung der USA ist derzeit daran nicht interessiert.

Bis 2012 schließlich läuft der derzeit letzte Abrüstungsvertrag – der Vertrag über Strategische Offensivwaffen (Moskauer Vertrag) aus 2002 – aus. Dieses Rüstungsabkommen sieht zwar die weitere Abrüstung der Abschußvorrichtungen und der operativen Sprengköpfe auf 1.700-2.200 vor. Deaktivierte Sprengköpfe müssen aber nicht mehr zerstört, sondern dürfen gelagert werden (hedging); sie können daher jederzeit kurzfristig reaktiviert werden. Zudem enthät dieser Vertrag keinerlei Überprüfungsmechanismen. Aus derzeitiger Sicht wird es ab 2013 keinen völkerrechtlichen Vertrag über strategische nukleare Abrüstung mehr geben.

Die Aussetzung des KSE-Vertrages setzt diese Erosion der vertraglichen Rüstungskontrolle nunmehr auch im konventionellen Bereich fort. Die russländische Entscheidung erweist sich nun als langfristige Folge der Kündigung des ABM-Vertrages durch die USA in 2001 und des seitdem kontinuierlich erfolgenden Ausbaues von Raketenabwehrkomponenten. Nach Fort Greely (Alaska) mit 15 Interzeptoren und dem Luftwaffenstützpunkt in Vandenberg (Kalifornien) mit 2 Interzeptoren ist die Raketenabwehr mit der geplanten Anlage in Polen mit 10 Interzeptoren in eine weitere Ausbaustufe eingetreten. Radarkomponenten – als Raketenfrühwarnsysteme (Ballistic Missile Early Warning Systems (BMEWS) oder als Radaranlagen zur Steuerung der Abfangraketen – finden sich mittlerweile bereits in Thule (Grönland), Clear Airforce Station (Alaska), Vardö (Norwegen), Shemya (Aleuten), Fylingdales (Britannien) und möglicherweise in Jince (Tschechien).

Die Aussetzung des KSE-Vertrages durch Russland wiederum wird kurzfristig nur die Mechanismen zur Überwachung der russländischen Vertragstreue aussetzen; nachdem die Ankündigung erst in 150 Tagen in Kraft treten wird, sind auch noch Verhandlungen zur Beilegung der Krise denkbar. Gelingt dies nicht, ist mittelfristig aber auch eine sektorale konventionelle Aufrüstung Russlands an den Grenzen Polens (Kaliningrad, Aufrüstung der Baltischen Flotte), an der Schwarzmeerküste (Aufrüstung der Schwarzmeerflotte) und im nördlichen Kaukasus erwartbar.

Die eigentliche Gefahr der Erosion des KSE-Vertrages aber ist die mögliche Kündigung des INF-Vertrages aus 1987 durch Russland. Dieser Vertrag hatte damals die völlige Vernichtung der nuklear bestückten Kurz- und Mittelstreckenraketen festgelegt. Der Rückzug Russlands von diesem Abkommen liegt nicht nur im Interesse der russländischen Rüstungsindustrie, sondern wäre eine relativ kostengünstige assymetrische Reaktion Russlands auf die Erweiterung der BMD-Einrichtungen im östlichen Europa.

Die bilaterale vertragliche Rüstungskontrolle steckt damit in einer massiven Krise; vertragliche Rüstungsbegrenzungen im konventionellen und nuklearen Sektor lösen sich auf; ohne rasche und massive Initiativen zu deren Stärkung droht deren Zusammenbruch.

Dieser Kommentar ist am 17. Juli 2007 unter dem Titel ‘Die Gefahr einer Kettenreaktion’ exklusiv in der Tageszeitung ‘Die Presse’ erschienen.

One thought on “Der Zusammenbruch der Rüstungskontrolle”

  1. Abgesehen davon, dass der revidierte KSE-Vertrag nur von Russland, nicht aber von den NATO-Staaten ratifiziert wurde (warum wohl?), macht sich die "südkaukasische Flanke" auch in anderer Hinsicht für Russland unangenehm bemerkbar: Georgien, Armenien und Aserbeidschan sowie Moldavien rüsten massiv auf, teilweise über der Grenze der jeweiligen ökonomischen Leistbarkeit und zulasten anderer Staatsaufgaben. Russland muss seine letzten militärischen Stützpunkte in Georgien nahe Südossetien und Abchasien räumen, während sich die amerikanischen Streitkräfte dort und anderenorts in Südkaukasien breitmachen. "Einkreisung" ist das böse Wort, das umgeht und Moskau zum Handeln zwingt. Noch bleibt Zeit für Einsicht auf allen Seiten. Vor allem seitens der USA.

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