Interview mit der TZ Der Standard über die Wahlen in Russland

Russland-Experte Mangott: “Putin wollte eine Krönung”

Dem russischen Präsidenten ist es gelungen, sich innerhalb des Machtkartells an der Spitze Russlands abzusichern – mit Tricks, meint Gerhard Mangott. Das Land habe aber eigentlich andere Probleme Der Politologe Gerhard Mangott nennt die Wahl in Russland zwar unfair, die schmutzigste aller russischen Wahlen sei sie allerdings nicht gewesen. Man habe sich aber einiger sowjetischer Traditionen der Wählerbeeinflussung bedient. Wahlsieger Putin müsse sich jetzt auf die sozialen Probleme des Landes konzentrieren. Die Beziehungen mit dem Westen bleiben nach Mangotts Einschätzung auch in Zukunft schlecht.

DER STANDARD: Putin wurde wie erwartet wiedergewählt. Mit einem relativ hohen Ergebnis. Was sind für Sie die Hauptmotive dafür?

Gerhard Mangott: Putin wollte nicht einfach einen Wahlsieg, er wollte eine Art Krönung, um behaupten zu können, dass die Bevölkerung nahezu geschlossen hinter ihm steht. Das ist ihm gelungen. Das braucht er auch für die Absicherung in dem Machtkartell, das Russland führt. Ein wichtiges Motiv für die Wähler waren sicher der Patriotismus und der mit Putin in Verbindung gebrachte Aufstieg Russlands als Großmacht. Nicht unbedingt als geschätzte Großmacht, aber als eine gefürchtete. Ein zweites Argument für seine Wähler war, dass Putin für Stabilität steht. Für die mittlere und ältere Generation, die den Zusammenbruch der Sowjetunion erlebt haben und die elenden Jahre danach, symbolisiert Putin die Rückkehr der Stabilität. Und viele wählten Putin auch, weil es einfach keine Alternativen gab. Dafür hat man gesorgt.

DER STANDARD: Der Wahlboykott des nicht zugelassenen Oppositionellen Alexej Nawalny hat sich nicht ausgewirkt?

Mangott: Nicht besonders stark. In den Hochburgen der liberalen Opposition, wo die gut gebildete Mittelschicht zu Hause ist, war die Wahlbeteiligung zwar etwas geringer, aber nicht gravierend geringer. Die beiden antretenden liberalen Kandidaten haben zusammen gerade mal 2,7 Prozent gemacht. Auch in Moskau und St. Petersburg ist es Xenia Sobtschak nicht gelungen, ihre Wähler zu mobilisieren. Wohl auch, weil es große Zweifel daran gab, ob ihre Kandidatur mit Putin abgesprochen war oder nicht. Was sie sich vorgenommen hatte, nämlich die Wähler von Nawalny von sich zu überzeugen, ist dramatisch gescheitert.

DER STANDARD: Waren es freie und faire Wahlen?

Mangott: Die Medien waren parteiisch, der Zugang für Kandidaten eingeschränkt. Die Wahlen waren aber nicht stärker gefälscht als 2012. Die schmutzigste Wahl seit 1992 bleibt unangefochten die Wiederwahl Boris Jelzins 1996. Die Achillesferse Putins war diesmal die Wahlbeteiligung. Bei der Duma-Wahl 2016 lag die Wahlbeteiligung bei 48 Prozent. Damals sprachen alle von der Krise der Herrschaft Putins. Wäre so etwas diesmal passiert, wäre auch ein solider Wahlsieg kein Sieg gewesen. Man hat diesmal einige sowjetische Traditionen wiederbelebt, zum Beispiel Wahlen zu einer Art Volksfest zu machen, auf dem es Essen, Lotterien und Vergnügungen gibt. Viele Wähler wurden mit Druck in die Wahllokale gebracht: Soldaten, Studenten oder die Belegschaft von staatlichen Betrieben.

DER STANDARD: Die russische Bevölkerung erwartet sich von der Regierung sehr wohl Korruptionsbekämpfung, Wirtschaftsreformen und Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung und im Bildungsbereich. Putin sprach in seiner Siegesrede von einem radikalen Durchbruch, der Russland bevorstünde. Sind Reformen von ihm diesmal zu erwarten?

Mangott: Das wird man an den Weichenstellungen nach der Angelobung Putins sehen, wenn die Regierung zurücktreten muss und neu zusammengestellt wird. Gesundheit, Bildung, Steuerreform, Pensionsreform: Die Konzepte und Programme sind da. Ein großer Teil der Bevölkerung wünscht sich Veränderungen, denn Russland wächst für eine Schwellenökonomie außerordentlich schwach. Und gibt es keine Strukturreformen, wird dieses Wachstum nicht steigen.

DER STANDARD: Welchen Anteil haben die Sanktionen gegen Russland an der schwachen Wirtschaft?

Mangott: Russland hat 2015 und 2016 eine Rezession erlebt. 2015 von 3,5 des BIP und 2016 von 0,6 Prozent. 2015 hatten die Sanktionen einen Anteil von 0,5 bis 0,8 Prozent. Hauptfaktor für die schwache Wirtschaft war aber der Rückgang der Rohölpreise. Außerdem herrschen in Russland keine günstigen Rahmenbedingungen für Klein- und Mittelbetriebe. Wenn die Regierung nicht an den Standortvorteilen arbeitet, wird sich das auch nicht ändern.

DER STANDARD: Zwei Wochen vor der Wahl präsentierte Putin seine Zukunftsvisionen. Da klang es eher nach Aufstockung des Verteidigungsetats, zum Beispiel für die Entwicklung neuer Atomwaffen.

Mangott: Die Großmachtpolitik, die Putin betreibt, stützt sich vor allem auf das Militär und dessen Modernisierung, hier auch auf den Nuklearwaffenbereich. Nukleare Rüstungskontrolle steckt derzeit aber eindeutig in der Krise, weil auch die jetzige US-Administration kein Interesse daran hat. Wenn der einzige Rüstungskontrollvertrag für strategische Offensivwaffen – der New-Start-Vertrag – 2021 ausläuft, besteht die Gefahr, dass es keine Nachfolge gibt. Dann sind wir im Bereich der nuklearen Rüstung in einer Situation, wie wir sie seit 1972 nicht mehr gehabt haben. Ein Aufrüstungswettbewerb ist wahrscheinlich. Bei den großen Krisen, die es zwischen dem Westen und Russland gibt – die Ukraine-Krise und der Syrien-Krieg –, erwarte ich deshalb kaum Bewegung. Die schlechten Beziehungen zu Russland werden bestehen bleiben – mit der Gefahr einer weiteren Verschlechterung.

DER STANDARD: 2024 darf Putin nicht mehr antreten. Was wird er tun?

Mangott: Schon 2008 ermöglichte ihm die Verfassung keine dritte Amtszeit. Damals entschied er sich dafür, einen leicht kontrollierbaren Präsidenten auf die Bühne zu bringen und selbst Premier zu bleiben. Diese Variante wäre auch 2024 denkbar. Dass er die Verfassung ändert, um eine weitere Amtszeit zu ermöglichen, halte ich nicht für sehr wahrscheinlich. Die Frage wird aber sein: Wird Putin stark genug bleiben, um die Weichen für seine Nachfolge selbst zu bestimmen, oder wird es einen offenen Konflikt zwischen den rivalisierenden Lagern im russischen Führungszirkel geben, der Putin zur Seite drängen wird.

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Der INF-Vertrag in der Sackgasse.

Blogeintrag gemeinsam mit Alexander Graef, PhD cand.

Die vor wenigen Tagen veröffentlichte Nuclear Posture Review der USA sieht ein erweitertes Einsatzspektrum für Nuklearwaffen und den Bau neuer seegestützter nuklear bestückter Raketen und Marschflugkörper vor. Die Zeichen stehen auf eine Beschleunigung nuklearer Modernisierung. Umso mehr ist darauf hinzuweisen, dass ein Eckstein der nuklearen Abrüstung – der Vertrag über die Vernichtung und das Verbot bodengestützter Raketen und Marschflugkörper mittlerer Reichweite (INF-Vertrag) vor dem Scheitern steht.

Der 1987 unterzeichnete INF-Vertrag verbietet Russland und der USA, bodengestützte Marschflugkörper (GLCM) und ballistische Raketen (GLBM) mit einer Reichweite zwischen 500 km und 5500 km zu produzieren und zu stationieren; darin einbezogen sind auch die Startvorrichtungen dieser Waffen. Im Juli 2014 stellte das US-Außenministerium im Annual Compliance Report zum ersten Mal öffentlich eine Verletzung des INF durch Russland fest. Bereits seit 2008 hatten ersten Vermutungen bestanden. Seit 2013 waren dazu bilaterale Gespräche mit Moskau geführt worden.

Tatbestand I: Vorwürfe an Russland

Im Zentrum der Kontroverse steht ein Marschflugkörper mit der russischen GRAU-Bezeichnung 9M729. In der USA ist er als SSC 8 Screwdriver bekannt. Die USA behaupten, dass es sich dabei um einen bodengestützten Marschflugköper verbotener Reichweite handelt, der seither mehrmals getestet und bereits stationiert worden sei. Letzteres wurde im März 2017 öffentlich vom stellvertretenden Vorsitzenden des Generalstabs der USA, General Paul J. Selva, vertreten.

Vorbehalte gibt es daneben auch gegenüber der im Mai 2012 als Interkontinentalrakete (ICBM), d.h. mit einer Reichweite von mehr als 5500 km, getesteten russischen Rakete RS-26. Auch wenn damit formal nicht INF-widrig, kann sie durch den Rückbau der Raketenstufen auch als Mittelstreckenrakete eingesetzt werden. Zwischen Oktober 2012 und März 2015 wurde sie drei Mal über eine Distanz von nur 2000 km getestet. Darüber wird vermutet, dass der für die Iskander-M Systeme verwendete Marschflugkörper R-500 (9M728) die offiziell genannte Reichweite von 500 km überschreitet.

Offene Fragen

Die entscheidenden Fragen zur Klärung der Vorwürfe gegenüber des SSC-8 sind Folgende: Erstens, handelt es sich dabei um einen Marschflugkörper mit einer Flugdistanz zwischen 500 und 5500 km? Zweitens, wurde der SSC-8 von einer am Boden fest verankerten Startvorrichtung getestet oder kamen bei den Tests mobile Startsysteme zum Einsatz? Drittens, wurde der Marschflugkörper tatsächlich am Boden stationiert?

Alle drei sind nicht ohne Weiteres zu beantworten, zumal gesicherte Erkenntnisse über die technischen Eigenschaften des SSC-8 nicht vorliegen. Erschwert wird die Überprüfung dadurch, dass die Unterscheidung zwischen see- (erlaubt) und bodengestützten (verboten) Marschflugkörpern eher formaler Natur ist. Denn ein Marschflugkörper bleibt ein Marschflugkörper unabhängig von der Art der Startvorrichtung.

Darüber hinaus ermöglicht der INF-Vertrag unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich Tests vom Boden aus: Zum einen müssen die Startvorrichtungen fest stationiert sein. Des Weiteren dürfen die Tests nur erfolgen, wenn dies zur späteren Installation der Marschflugkörper auf see- oder luftgestützten Systemen geschieht. Schließlich müssen die Startvorrichtungen von jenen, die für bodengestützte Raketen Verwendung finden, unterscheidbar sein. Die Art und Weise der Unterscheidbarkeit ist dabei jedoch nicht eindeutig geregelt.

Für die Sicherheitsfrage bedeutsam ist, ob es sich bei der SSC-8 tatsächlich um einen neu entwickelten, bodengestützten Marschflugkörper handelt, oder, ob Russland lediglich einen grundsätzlich INF-konformen seegestützten Marschflugkörper “falsch” getestet hat. Moskau bestreitet beides und verlangt öffentliche Beweise. Washington hat diese mit dem Hinweis auf den Schutz von Quellen und Informanten bisher abgelehnt. Festzuhalten bleibt jedoch, dass das russische Interesse am Fortbestand des INF geringer geworden ist. Schon 2005 hatte Russland gegenüber der USA eine gemeinsame Auflösung des Vertrags ins Spiel gebracht. 2008 bot Moskau schließlich an, den bilateralen Vertrag in ein globales Abkommen umzuwandeln. Der Vertrag bindet nämlich nur die USA und Russland; Gleichzeitig verfügen jedoch u.a. auch China, Pakistan, Saudi-Arabien und der Iran über ballistische Raketen und Marschflugkörper mittlerer Reichweite. Diese können zwar russisches, nicht aber amerikanisches Territorium erreichen.

Tabestand II: Vorwürfe an die USA

Im Gegenzug hält aber auch Russland den Vereinigten Staaten gleich drei angebliche INF-Verstöße entgegen: Erstens wird behauptet, dass die Startvorrichtung Vertical Launch System Mk-41, wie sie bei Aegis Ashore in Rumänien und bald auch in Polen als Teil des NATO-Raketenabwehrsystems zum Einsatz kommt, auch für seegestützte Marschflugkörper, den Tomahawks, geeignet sei. Zweitens hält Russland die dabei eingesetzten Abfangraketen des Typs SM-3 Block II A selbst für INF-widrig, da diese mit einer Reichweite von 700 km den vom INF verbotenen bodengestützten Mittelstreckenraketen vergleichbar sein sollen. Drittens, fallen für Russland unbemannte Drohnen wie Predator und Reaper mit einer Reichweite von mehr als 500 km unter die im Vertrag genannte Definition von Marschflugkörpern.

Die USA weisen die russischen Vorwürfe der Vertragsverletzung ebenfalls zurück. Sowohl Moskau als auch Washington betrachten sich offiziell als vertragstreu. Nichtsdestotrotz: Sollten die genannten Bedenken ernsthaft bestehen, bedarf es echter Verhandlungen und eines verantwortungsvollen Dialogs. Tatsächlich tagte auf amerikanischen Wunsch bereits im November 2016 die, seit 2003 nicht mehr einberufene, Spezielle Überprüfungskommission des INF-Vertrags in Genf. Im vergangenen Dezember trafen sich die Parteien erneut, bisher, soweit bekannt, ohne Ergebnis.

Gleichzeitig haben die USA jedoch bereits vorab Finanzsanktionen gegen die an der Entwicklung der SSC-8 beteiligten russischen Unternehmen, Novator und Titan-Barrikadyj, verhängt. Darüber hinaus wurden in dem vom Kongress verabschiedeten National Defence Authorization Act 2018 58 Mill. US-Dollar für Forschung und Entwicklung eines neuen, bodengestützten Marschflugkörpers bereitgestellt. Militärisch ist dies nicht zu rechtfertigen: Die USA verfügt über ausreichend luft- und seegestützte nuklear bestückbare Marschflugkörper (ALCM bzw. SLCM).

Die Zukunft

Angesichts dieser Aktivitäten sind die Zweifel, ob beide Parteien überhaupt noch am Erhalt des Vertrags interessiert sind, durchaus berechtigt. Momentan scheint es eher so, als wollten Russland und die USA lediglich nicht als erste aus dem INF aussteigen, um der politischen Verantwortung zu entgehen. Eine Aufkündigung des Vertrages aber hätte vor allem für Europa fatale Folgen und würde das gesamte Abrüstungsregime schwer beschädigen. Zum einen sähen sich europäische Staaten unmittelbar russischen INF-Systemen ausgesetzt. Zum anderen würde der Druck aus den USA wachsen, selbst eigene Mittelstreckenraketen oder Marschflugkörper zu stationieren. Die Folge wäre eine Aufrüstungsspirale in Europa. Darüber hinaus wäre bei einem Ende des INF auch die Verlängerung des Abrüstungsvertrages über nukleare strategische Offensivsysteme, der 2021 auslaufende New START Vertrag, mehr als fraglich. In diesem Fall käme das strategische Rüstungskontrollregime zwischen Russland und der USA im Ganzen zum Erliegen. Wir befänden uns politisch wieder in die Zeit vor 1972 zurückversetzt, als das erste Rüstungskontrollabkommen unterzeichnet wurde.

Mitautor Alexander Graef ist Doktorand an der Universität St. Gallen und forscht derzeit als Fellow des Schweizerischen Nationalfonds an der Higher School of Economics in Moskau.

 

Handlungsoptionen im Umgang mit der Koreakrise

In der Nuklear- und Raketenrüstung hat Nordkorea vergangenes Jahr zwei Durchbrüche schaffen können. Das Land testete am 3. September erstmals eine Wasserstoffbombe mit einer Zerstörungskraft von bis zu 250 Kilotonnen. Zudem wurden 2017 drei Tests von Interkontinentalraketen (ICBMs) durchgeführt – zuletzt am 29. November mit dem Test der Hwasong-15 („Mars“) mit einer Reichweite von 13.000 km. Die ICBM ist noch nicht operativ einsetzbar; weitere Tests sind noch nötig, wie auch bei den nuklearen Sprengköpfen.

Nordkorea verfügt höchstwahrscheinlich über die Fähigkeit, ausreichend kompakte und leichte Sprengköpfe herzustellen (Miniaturisierung), um diese an ICBMs montieren zu können, ohne deren Reichweite zu stark einzuschränken. Sehr wahrscheinlich fehlt Nordkorea aber die Fähigkeit, Sprengköpfe zu bauen, die dem Druck und der Hitze beim Wiedereintritt in die Atmosphäre standhalten können. Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis Nordkorea auch dies beherrschen wird.

Vier Handlungsoptionen sind zu diskutieren, um auf diese nukleare und ballistische Kapazität Nordkoreas zu reagieren: Erzwingende Diplomatie, Militärschläge, Verhandlungen und Abschreckung.

Erzwingende Diplomatie

Diese Strategie versucht über politische Isolation, diplomatischen Druck und wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen Nordkorea dazu zu zwingen, sein Verhalten zu ändern, d.h. sein Raketen- und Nuklearprogramm auszusetzen. Der Sicherheitsrat der VN hat bislang bereits neun Sanktionsresolutionen beschlossen, allein 2017 die Resolutionen 2371, 2375 und 2379. Verboten sind nunmehr nordkoreanische Kohle-, Eisen-, Eisenerz und Bleiexporte, der Export von frischer Seenahrung und Textilien. Gastarbeiter aus Nordkorea müssen innerhalb von zwei Jahren zurückgeschickt werden. Diesel- und Benzinlieferungen wurden um 89 Prozent auf nur mehr 500.000 Fass/Jahr reduziert. China ist mit 92 Prozent der dominante Handelspartner Nordkoreas und damit der entscheidende Akteur bei der Umsetzung der Sanktionen. Die Exporte nach China sind 2017 um 32 Prozent zurückgegangen. Zudem hat China alle chinesisch-nordkoreanischen Joint Ventures aufgelöst; nordkoreanische Firmen dürfen keine Bankguthaben mehr bei chinesischen Banken haben.

China setzt die UN-Sanktionen weitgehend um, weil ein nukleares Nordkorea seinen strategischen Interessen schaden würde. Zugleich möchte China die Sanktionen nicht noch weiter verschärfen (völlige Unterbrechung der Ölzufuhr), weil dadurch der Zusammenbruch des nordkoreanischen Regimes ausgelöst werden könnte. Ein wiedervereinigtes Korea mit Militärpräsenz der USA bis an dessen Nordgrenzen will China unbedingt vermeiden.

Die Strategie der erzwingenden Diplomatie schädigt zwar die nordkoreanische Wirtschaft erheblich, hat Nordkorea bislang aber nicht dazu gebracht, von seiner Raketen- und Nuklearrüstung abzulassen. Putin hat wohl recht, wenn er meint, die Nordkoreaner würden eher „Gras fressen“, als von ihrem Rüstungsprogramm abzugehen. Zudem sollten wir auch darüber nachdenken, ob es nicht eine humanitäre Grenze für die immer weiter verschärften Sanktionen gibt. Hunger und Verelendung der nordkoreanischen Bevölkerung können keine duldbaren Konsequenzen der Sanktionen sein.

Militärische Optionen

Der heftigste Verfechter einer militärischen Lösung in der Trump Administration ist Sicherheitsberater H.R.McMaster. Nachgedacht wird dabei über mehrere Varianten: Da wäre zunächst ein Enthauptungsschlag  (decapitation strike) gegen die politische und militärische Führung Nordkoreas. Selbst wenn dieser erfolgreich wäre, lassen Überläufer vermuten, dass für diesen Fall niedrigere Kommandoebenen autorisiert sind, konventionell und nuklear zu vergelten. Eine andere Variante wäre ein präventiver Schlag gegen die Nuklear- und Raketenarsenale Nordkoreas. Die USA wissen nicht einmal, über wie viele nukleare Sprengköpfe Nordkorea verfügt; mehr noch, sie wissen nicht, wie viele sich wo befinden. Dasselbe gilt für die verbunkerten Raketen des Landes. Zur geordneten und systematischen Sicherstellung dieser Arsenale wäre eine Bodeninvasion erforderlich. Für alle militärischen Varianten gilt das hohe und unberechenbare Risiko einer militärischen Eskalation durch die konventionelle und nukleare Vergeltung Nordkoreas. Das Ergebnis wären entsetzlich hohe Verluste an Menschenleben und ökologische Zerstörung. Nur wer dies in Kauf nehmen will, kann ernsthaft weiterhin von militärischen „Lösungen“ sprechen.

Verhandlungen

Sollte die US-Führung davon abrücken, Verhandlungen mit Nordkorea als „waste of time“ abzutun, stellt sich zunächst die Frage, ob Verhandlungen durch die USA mit Vorbedingungen verbunden werden – etwa einem längeren Teststopp für Nuklearwaffen und Raketen durch Nordkorea. Dann stellte sich die Frage, worüber denn zwischen Nordkorea und der USA verhandelt werden sollte. Die USA fordern Verhandlungen über die vollständige und verifizierbare Denuklearisierung; Nordkorea will darüber nicht einmal sprechen.

Die Hoffnung wäre, dass beide Seiten sich darauf einigen könnten, über Rüstungskontrollverhandlungen die nordkoreanische Rüstung zu begrenzen und sicher zu stellen, dass Nordkorea seine Raketen- und Nukleartechnologie nicht weitergibt. Dafür müsste die USA Zugeständnisse machen – Friedensvertrag, diplomatische Anerkennung, Gewaltverzicht und Lockerung der Sanktionen. Auf absehbare Zeit ist dieser weitreichende Verhandlungsweg aber verschlossen. Zumindest sollte aber über Krisenkommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen verhandelt werden.

Abschreckung

Nordkorea ist ein rationaler Akteur, der sein ballistisches und nukleares Arsenal zur Sicherung der Regime- und Staatsexistenz verwendet. Nordkorea wird Nuklearwaffen nicht offensiv einsetzen, was nicht ausschließt, dass Nordkorea in einem begonnenen militärischen Konflikt als Erstes Nuklearwaffen einsetzt (Strategie der asymmetrischen Eskalation). Ein rationaler Akteur mit einer defensiven Nukleardoktrin kann abgeschreckt werden – wie Russland und China auch. Abschreckung würde allerdings bedeuten, Nordkorea als Nuklearwaffenstaat implizit anerkannt wird. Das untergräbt zwar das Non-Proliferationsregime des NPT nachhaltig, wäre aber letztlich nichts Anderes als die Anerkennung der Realität.

Die Strategie der Abschreckung und der Einhegung wäre daher die vermutlich sicherste und risikoärmste Art, mit der Rüstung Nordkoreas umzugehen. In mittlerer Zeitperspektive könnte die Abschreckung dann durch Rüstungskontrollgespräche ergänzt werden.

Die anderen Handlungsoptionen sind erfolglos geblieben (erzwingende Diplomatie), mit katastrophalen Konsequenzen verbunden (Militärschläge) oder, zumindest auf absehbare Zeit, nicht möglich (Verhandlungen).

 

Foto: https://www.focus.de/politik/ausland/nordkorea-bedroht-die-gesamte-welt-nach-nordkoreas-raketentest-richten-usa-appell-an-deutschland_id_7916921.html