{"id":523,"date":"2008-09-01T11:13:26","date_gmt":"2008-09-01T10:13:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gerhard-mangott.at\/?p=523"},"modified":"2014-05-01T15:17:56","modified_gmt":"2014-05-01T13:17:56","slug":"machtpolitische-beschworungen-des-volkerrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerhard-mangott.at\/?p=523","title":{"rendered":"&#8230; machtpolitische beschw\u00f6rungen des v\u00f6lkerrechts &#8230;"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">In der Georgienkrise wird von allen beteiligten Akteuren das V\u00f6lkerrecht bem\u00fcht. Die Vorstellung aber, Rechtsnormen w\u00e4ren zwingende Handlungskorridore f\u00fcr Staaten ist h\u00f6chst anfechtbar. Rechtsnormen sind das Ergebnis machtpolitischer Interessen starker Staaten; schwache Staaten ziehen daraus Schutz, (milit\u00e4risch) starken Staaten dienen Normen dazu, Legitimit\u00e4t f\u00fcr das eigene Handeln bereitzustellen. Im Kern der \u00e4u\u00dferen Souver\u00e4nit\u00e4t von Staaten \u2013 der milit\u00e4rischen Sicherheit \u2013 aber, ist die Rechtsbeugung durch starke Staaten immer dann gegeben, wenn vitale Interessen durch Rechtsnormen besch\u00e4digt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Zuflucht zu subtilsten legalistischen Begr\u00fcndungen hat sowohl in der Frage der staatlichen Selbst\u00e4ndigkeit des Kosovo als auch Abchasiens den Rechtsbruch zu verschleiern versucht. Die Beugung v\u00f6lkerrechtlicher Normen galt f\u00fcr die milit\u00e4rische Aktion der NATO in Serbien (1999), die milit\u00e4rische Intervention im Irak (2003), die Anerkennung der staatlichen Selbstst\u00e4ndigkeit des Kosovo (2008) und nun auch Abchasiens (2008). Nat\u00fcrlich kann die Rechtsbeugung durch unterschiedliche Motivlagen erfolgen, humanit\u00e4r begr\u00fcndet werden oder macht- und realpolitisch als unvermeidbar angesehen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der gegenw\u00e4rtigen Debatte um die Anerkennung Abchasiens und S\u00fcdossetiens aber ist die Zuflucht zum Legalismus nicht normen- sondern interessengeleitet. Dabei werden die V\u00f6lker, um deren Recht auf den eigenen Staat gestritten wird, zumeist ignoriert; die Debatte \u00fcber diese V\u00f6lker strotzt zumeist von Unkenntnis \u00fcber deren Erfahrungen im unabh\u00e4ngigen Georgien. Besonders deutlich wird dies bei Abchasien: Die Abchasen wurden aus ihrem Siedlungsgebiet zuerst durch zaristische Heerscharen vertrieben und nach 1920 durch die von den Georgiern Stalin und Berija betriebene gezielte Ansiedelung von Georgiern, Russen und Armeniern zu einer kleinen Minderheit gemacht. Im August 1992 sind georgische paramilit\u00e4rische Verb\u00e4nde in Abchasien eingefallen, haben das Nationalarchiv und damit das historische Ged\u00e4chtnis des abchasischen Volkes niedergebrannt, die Hauptstadt Suchum gepl\u00fcndert und ethnische S\u00e4uberungen durchgef\u00fchrt. Die Abchasier verf\u00fcgten damals nicht \u00fcber milit\u00e4rische Verb\u00e4nde und waren schutzlos. Der milit\u00e4rische Befreiungsversuch war 1994 mit Unterst\u00fctzung nordkaukasischer S\u00f6ldner und ru\u00dfl\u00e4ndischer Streitkr\u00e4fte erfolgreich, war aber von grausamen ethnischen S\u00e4uberungen und Vertreibungen der georgischen Siedler gekennzeichnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die \u00f6konomische Blockade und ein verweigertes Gewaltverzichtsabkommen durch Georgien haben Abchasien in die Abh\u00e4ngigkeit von Russland getrieben. In Abchasien wurden seit 1994 mehrfach freie Wahlen abgehalten \u2013 allerdings ohne Beteiligung der vertriebenen Georgier. Der derzeitige Pr\u00e4sident Bagap\u0161 wurde gegen den Widerstand Russlands gew\u00e4hlt. Die leidvollen Erfahrungen der Abchasen lassen ein moralisches Recht auf staatliche Selbst\u00e4ndigkeit ableiten. Die Anerkennung durch Russland aber ist Ergebnis machtpolitischer Kalk\u00fcle, deren Verweigerung durch EU und USA auch. Die legalistischen Verschleierungsversuche geopolitischer Interessen sind daher nicht ernst zu nehmen. Die Abchasen sind dabei Spielmasse im Machtstreit Russlands und des Westens.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Georgienkrise wird von allen beteiligten Akteuren das V\u00f6lkerrecht bem\u00fcht. Die Vorstellung aber, Rechtsnormen w\u00e4ren zwingende Handlungskorridore f\u00fcr Staaten ist h\u00f6chst anfechtbar. 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