{"id":4057,"date":"2017-03-08T18:51:34","date_gmt":"2017-03-08T17:51:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gerhard-mangott.at\/?p=4057"},"modified":"2017-03-09T11:16:07","modified_gmt":"2017-03-09T10:16:07","slug":"4057","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerhard-mangott.at\/?p=4057","title":{"rendered":"Ostukraine: Kein Frieden in Sicht"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Am 12. Februar 2015 haben sich Russland, die Ukraine, Deutschland und Frankreich &#8211; das Normandie-Format &#8211; auf einen Massnahmenkatalog zur Beendigung der Kriegshandlungen in der Ostukraine und zur politischen L\u00f6sung des Konflikts geeinigt. Dieses Minsker Abkommen sollte bis zum Jahresende 2015 umgesetzt werden. Dieses Vorhaben ist bislang kl\u00e4glich gescheitert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konflikt in der Ostukraine besteht weiterhin &#8211; als ein schwelender, low-intensity Konflikt, der in Sch\u00fcben immer wieder zu einem heissen Konflikt mit gr\u00f6\u00dferen milit\u00e4rischen Zusammenst\u00f6\u00dfen wird. Die K\u00e4mpfe um die Stadt Avdijivka im Februar haben das erneut deutlich gemacht. Der Konflikt hat bislang mindestens zehntausend Menschen das Leben gekostet und zu zahllosen\u00a0Binnenvertriebenen und Fluchtbewegungen nach Russland und in das \u00f6stliche Europa gef\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Minsker Abkommen besteht aus 13 Artikeln. Der Haken des Textes aber ist, dass die Konfliktparteien einzelne Artikel unterschiedlich interpretieren und es f\u00fcr die Umsetzung der Verpflichtungen weitestgehend keine festgelegte Abfolge, also eine Sequenzierung, gibt und nur in Ausnahmef\u00e4llen zeitliche Fristen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die milit\u00e4rischen Verpflichtungen sind bis heute nicht erf\u00fcllt. Der sofortige und umfassende Waffenstillstand ist ausgeblieben. Der R\u00fcckzug der schweren Waffen von der Kontaktlinie zwischen den Konfliktparteien kam zeitweise voran, aber immer wieder wurde dieses Ger\u00e4t auf beiden Seiten &#8211; der ukrainischen und der separatistischen Seite &#8211; wieder vorw\u00e4rts stationiert. Die F\u00e4higkeit der OSZE-Beobachter, die dauerhafte R\u00fcckverlagerung der Artillerie zu \u00fcberwachen, scheitert immer wieder am verweigerten Zutritt, vor allem auf separatistischer Seite. Der Austausch der Kriegsgefangenen nach dem Prinzip &#8220;Alle f\u00fcr Alle&#8221; ist nur teilweise erfolgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Noch kl\u00e4glicher ist die Umsetzung der politischen Verpflichtungen gescheitert. Die im Minsker Abkommen geforderten Lokalwahlen in den von den Rebellen besetzten Gebieten der Regionen Donezk und Lugansk sind nicht in Sicht. Zwar wird in der Trilateralen Kontaktgruppe der OSZE (ukrainische Regierung, Separatisten, OSZE) dar\u00fcber seit langem verhandelt; allein, ein Ergebnis gibt es bislang nicht. Das liegt zum einen daran, dass die Kriegsherren in den besetzten Gebieten kein Interesse an Wahlen haben, die sie von der Macht entfernen k\u00f6nnten. Weiters daran, dass die Ukraine nicht das im Abkommen vorgesehene Amnestiegesetz f\u00fcr die Separatisten beschlossen hat. Zum anderen daran, dass die ukrainische Seite Wahlen erst dann zulassen will, wenn alle &#8220;ausl\u00e4ndischen bewaffneten Formationen und illegalen K\u00e4mpfer&#8221; die besetzten Gebiete verlassen haben und sich die Separatisten entwaffnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sofern darunter die in den besetzten Gebieten operierenden russischen Soldaten gemeint sind, &#8220;k\u00f6nnen&#8221; diese sich nicht zur\u00fcckziehen, weil sie nach offizieller russischer Lesart gar nicht dort sind. Die Entwaffnung der Separatisten zu fordern, wie es die ukrainische Regierung vor den Wahlen geschehen sehen will, ist absurd. W\u00fcrden diese sich entwaffnen, w\u00fcrden sie von der ukrainischen Armee \u00fcberrollt und die politischen Zusagen der Ukraine im Minsker Abkommen w\u00e4ren nichtig. Wer also die Entwaffnung vor Durchf\u00fchrung der Wahlen fordert, will keine Wahlen. Gleichzeitig gilt aber auch, dass demokratische Wahlen in einem milit\u00e4rischen Umfeld schwer durchf\u00fchrbar sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die ukrainische Regierung verlangt zudem, die \u00dcbergabe der Kontrolle der Grenze zwischen Russland und der Ukraine in den Rebellengebieten an die Ukraine. Das ist f\u00fcr einen souver\u00e4nen Staat zwar mehr als verst\u00e4ndlich, ist aber im Minsker Abkommen als &#8220;Schlussstein&#8221; der Umsetzung der Verpflichtungen gedacht. Die Grenzkontrolle ist im Artikel 9 des Abkommens f\u00fcr den Fall vorgesehen, dass alle Verpflichtungen nach Artikel 11 durch die ukrainische Regierung umgesetzt werden. Dazu geh\u00f6rt die Umsetzung einer Verfassungsreform, die eine Dezentralisierung der Ukraine vorsieht. Zwar wurde eine derartige Reform \u00a0in 1. Lesung im ukrainischen Parlament mit absoluter Mehrheit beschlossen; die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit f\u00fcr den Beschluss in 2. und 3. Lesung ist aber unerreichbar.\u00a0Ebenso gibt es keine parlamentarische Mehrheit f\u00fcr den Beschluss eines Gesetzes \u00fcber einen permanenten besonderen rechtlichen Status der von den Rebellen gehaltenen Gebieten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die ukrainische Regierung rechtfertigt diese Vers\u00e4umnisse damit, dass zuerst die Sicherheitsfragen des Abkommens gel\u00f6st werden m\u00fcssen. Das ist auch die Position der deutschen Bundeskanzlerin. Diese klare Sequenzierung gibt es im Minsker Abkommen aber nicht und ist f\u00fcr die Ukraine nur ein Vorwand, um davon abzulenken, dass es derzeit keine politische Koalition in Kiev gibt, die die oben genannten politischen Verpflichtungen umzusetzen bereit w\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die humanit\u00e4ren Verpflichtungen, die im Minsker Abkommen vorgesehen sind, werden nicht umgesetzt. Die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen den besetzten Gebieten und der Restukraine ist nicht erfolgt. Nat\u00fcrlich kann das ukrainische Argument verstanden werden, dass man\u00a0f\u00fcr die besetzten Gebiete nicht auch noch bezahlen wolle. Die ukrainische Regierung muss sich dann nur fragen lassen, warum sie dieser Auflage in Minsk denn zugestimmt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die L\u00f6sung des Konflikts in der Ostukraine ist also nicht zu erwarten. Die ukrainische Regierung hat nicht die politische Kraft daf\u00fcr, Russland, das im Minsker Abkommen Garantiemacht (sic), nicht Konfliktpartei ist, kann mit dem Fortbestehen eines low-intensity Konflikts gut leben. Damit w\u00e4re wohl das strategische Ziel Russlands, die Westintegration der Ukraine zu verhindern, sichergestellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle im Normandie-Format wissen, dass das Minsker Abkommen auf lange Sicht nicht umgesetzt werden wird, aber alle halten formal an diesem Vertragswerk\u00a0fest. Zuviel politisches Kapital haben Frankreich und Deutschland in den Prozess investiert, um ihn aufzugeben. Dazu kommt die nicht zu beantwortende Frage, was denn die Alternative zu Minsk w\u00e4re. Besser ein schlechtes Abkommen, als kein Abkommen. Noch dazu haben Deutschland und Frankreich die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Russland an die vollst\u00e4ndige Umsetzung des Minsker Abkommens gekoppelt. Das r\u00e4umt der Ukraine nicht nur die Stellung einer Vetomacht ein, sondern es verewigt die Sanktionen, denn die Umsetzung des Abkommens scheint unm\u00f6glich. So werden wir uns gew\u00f6hnen m\u00fcssen an ein Abkommen, das nicht erf\u00fcllt wird und an\u00a0einen weiteren, auf lange Sicht ungel\u00f6sten Konflikt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\">Foto:\u00a0http:\/\/www.delfi.lt\/news\/daily\/lithuania\/perspeja-padetis-ukrainoje-panasi-i-situacija-2014-m.d?id=73647754<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 12. Februar 2015 haben sich Russland, die Ukraine, Deutschland und Frankreich &#8211; das Normandie-Format &#8211; auf einen Massnahmenkatalog zur Beendigung der Kriegshandlungen in der Ostukraine und zur politischen L\u00f6sung des Konflikts geeinigt. Dieses Minsker Abkommen sollte bis zum Jahresende 2015 umgesetzt werden. Dieses Vorhaben ist bislang kl\u00e4glich gescheitert. 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